Mit der neuen Hitzeschutzverordnung ist es ja bei vielen ähnlich wie mit der Winterreifenpflicht: Eigentlich weiß jeder rechtzeitig, dass die Reifen gewechselt werden müssen – trotzdem werden viele erst hektisch aktiv, wenn im Dezember die ersten Flocken fallen.
Genau dieses Phänomen beobachten wir gerade bei TSLearning: Die Hitzeschutzverordnung gilt ja schon seit dem 1. Jänner 2026. Jetzt, wo die Temperaturen steigen, müssen viele Betriebe plötzlich schnell handeln – auch, weil die Arbeitsinspektion gerade verstärkt unterwegs ist und die damit verbundenen Maßnahmen einfordert.
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Warum Hitzeschutz kein „Nice-to-have“ mehr ist
Kurz gesagt: Hitzeschutz ist seit diesem Jahr ein verpflichtender Teil des Arbeitnehmerschutzes. Wenn die Arbeitsinspektion anklopft, schaut sie genau hin.
Die Verordnung verpflichtet uns Unternehmer unter anderem dazu:
- Hitze- und UV-Belastungen am Arbeitsplatz zu bewerten
- Konkrete Schutzmaßnahmen festzulegen
- Die Beschäftigten nachweislich und verständlich zu unterweisen
Die smarte Lösung von TSLearning (als Rundum sorglos Paket)
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