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Hitzeschub im Betrieb: Wartest du noch auf den „ersten Schnee“ des Sommers?

Mit der neuen Hitzeschutzverordnung ist es ja bei vielen ähnlich wie mit der Winterreifenpflicht: Eigentlich weiß jeder rechtzeitig, dass die Reifen gewechselt werden müssen – trotzdem werden viele erst hektisch aktiv, wenn im Dezember die ersten Flocken fallen.

Genau dieses Phänomen beobachten wir gerade bei TSLearning: Die Hitzeschutzverordnung gilt ja schon seit dem 1. Jänner 2026. Jetzt, wo die Temperaturen steigen, müssen viele Betriebe plötzlich schnell handeln – auch, weil die Arbeitsinspektion gerade verstärkt unterwegs ist und die damit verbundenen Maßnahmen einfordert.

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Warum Hitzeschutz kein „Nice-to-have“ mehr ist

Kurz gesagt: Hitzeschutz ist seit diesem Jahr ein verpflichtender Teil des Arbeitnehmerschutzes. Wenn die Arbeitsinspektion anklopft, schaut sie genau hin.

Die Verordnung verpflichtet uns Unternehmer unter anderem dazu:

  • Hitze- und UV-Belastungen am Arbeitsplatz zu bewerten
  • Konkrete Schutzmaßnahmen festzulegen
  • Die Beschäftigten nachweislich und verständlich zu unterweisen


Die smarte Lösung von TSLearning (als Rundum sorglos Paket)

Genau hier nehmen wir euch die Arbeit ab: Über unseren Webshop kriegst du sofortigen Zugriff auf die passende digitale Unterweisung für deine Mitarbeiter. Das Ganze gibt es in 20 Sprachen – super einfach zu bedienen und komplett ohne komplizierte Login-Hürden für dein Team.

Nutze jetzt die Gelegenheit und mach deinen Betrieb rechtssicher, bevor der Sommer so richtig heiß wird! 😉

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